Flächendeckende Test- und Nachweispflicht ab dem 23. August
Ab 23. August muss nachgewiesen werden, ob man Geimpft, Genesen oder Getestet ist Liegt die Inzidenz unter 35, kann die Test- und Nachweispflicht ausgesetzt werden. Wie erfolgt eine Nachweispflicht? Gegen Corona geimpfte müssen eine Impfbescheinigung oder den gelben Impfpass vorzeigen. Genesene sollten ihren Testnachweis mitnehmen. Ob man geimpft oder genesen ist, der Nachweis erfolgt…