NewsCovid 19 - Test- und Nachweispflicht

Ab 23. August muss nachgewiesen werden, ob man Geimpft, Genesen oder Getestet ist

Liegt die Inzidenz unter 35, kann die Test- und Nachweispflicht ausgesetzt werden.

 

Wie erfolgt eine Nachweispflicht?

Gegen Corona geimpfte müssen eine Impfbescheinigung oder den gelben Impfpass vorzeigen. Genesene sollten ihren Testnachweis mitnehmen.

Ob man geimpft oder genesen ist, der Nachweis erfolgt ganz einfach über eine App auf dem Smartphone. Diese kann über den QR-Code in die CovPass-App oder die Corona-Warn-App eingelesen werden. Die CovPass-App wird innerhalb der EU akzeptiert und ist besonders bei Reisen nützlich.